Bilder der 50 Jahr Feier in der Fotogalerie!!!!
Agrargemeinschaft Götzis
Gründungsjahr 1976
Aufgrund der damaligen Bestimmungen des Flurverfassungsgesetzes wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1976 die Götzner
Agrargemeinschaft gebildet. Das führte zu einer rechtlichen Trennung des land und forstwirtschaftlichen Gemeindegutes zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaft. Die Agrargemeinschaft erhielt dabei ca. 66 ha Wiesen und Äcker und 252 ha Wald. Diese Flächen stehen seither im Eigentum der Agrargemeinschaft und werden auch von ihr verwaltet und bewirtschaftet. An der Agrargemeinschaft beteiligt sind die nutzungsberechtigten Bürger-innen und Bürger. Dem Bürgerrecht liegt das »alte, ortsbezogene Heimatrecht zugrunde, welches als Vorläufer der heutigen Staatsbürgerschaft anzusehen ist. Mit diesem Heimatrecht war eine starke Ortsbeziehung verbunden, der rechtliche
Schwerpunkt lag also bei der Heimat -gemeinde, nicht beim Gesamtstaat.
Die Agrargemeinschaft hat in ihrer Bestandszeit seit 1976 viel bewegt.
Speziell im forstlichen Bereich sind die Veränderungen am auffälligsten.
Wälder wurden durchforstet, angepflanzt und gepflegt.
Unzählige Waldwege bzw. Forststraßen wurden gebaut und müssen auch laufend erhalten werden.
Diese Wege stehen allgemein zur Verfügung und sind zweifellos ein wichtiger Beitrag zur Freizeitgestaltung und zum Natur -genuss für die gesamte heimische Bevölkerung und unsere Gäste.
Dass Eigentum auch belasten kann, hat die Agrargemeinschaft immer wieder schmerzlich erfahren müssen. Zahlreiche Elementarschäden, besonders durch Windwurf, Schneebruch und Hochwasser waren zu beklagen.
Die Erhaltung und Pflege unserer Landschaft und damit der heimatlichen Umgebung ist für die Agrargemeinschaft sehr wichtig.